Handwerk: Erleichterter Hochschulzugang für Berufstätige ist Schritt in die richtige Richtung

Der vom Senat beschlossene Entwurf zum Berliner Hochschulgesetz stellt aus Sicht des Berliner Handwerks eine Verbesserung der bisherigen Regelung dar. Insbesondere die Aufhebungen der vorläufigen Immatrikulation für Studienbewerber mit beruflicher Qualifizierung und der restriktiven Zulassungsregelung für Meister und Absolventen von Fortbildungsabschlüssen treffen auf die Zustimmung der Handwerkskammer. Mit der Novelle soll ein Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) von 2009 umgesetzt werden.

„Die Richtung stimmt“, sagt der Geschäftsführer der Handwerkskammer Berlin, Ulrich Wiegand. „Dennoch: Mit etwas mehr Mut, über die KMK-Empfehlung hinauszugehen, hätten wir ein deutlich besseren Ergebnis erhalten.“ Der am 23. März in einer Anhörung im Berliner Abgeordnetenhaus beratene Gesetzesentwurf gehe in wichtigen Punkten nicht weit genug. So blieben die formalen Hürden für beruflich Qualifizierte unangemessen hoch. Beruflich Qualifizierte ohne berufliche Aufstiegsfortbildung erhalten nach dem Gesetzesentwurf bei vorliegender dreijähriger Berufspraxis im erlernten Beruf lediglich eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung. „Wer es mit der Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung ernst meint, muss dafür sorgen, dass die durch Berufspraxis und Berufsbildung erworbenen studienrelevanten Kompetenzen den Stellenwert erhalten, der ihnen zukommt“, sagt Wiegand.