Entscheidung im Abgeordnetenhaus: Neue Kriterien für öffentliche Auftragsvergabe?

Der Entwurf des neuen Vergabegesetzes wird heute dem Berliner Abgeordnetenhaus vorgelegt. Das von von den Regierungsfraktionen initiierte Gesetz sieht unter anderem vor, dass bei öffentlichen Aufträgen in Zukunft strenge soziale und ökologische Auflagen eingehalten werden müssen. Insbesondere müssen Firmen ihren Mitarbeitern den Mindestlohn von 7,50 Euro pro Stunde zahlen.

Bei Unternehmern stößt der Gesetzesentwurf auf heftige Kritik. Die Vereinigung der Unternehmensverände (UVB) warnt vor einer willkürlichen Vergabepraxis, die die Tarifvertragspartner außen vor lässt.

Die Handwerkskammer (HWK) Berlin befürchtet, dass kleine und mittlere Unternehmen durch die bürokratischen Auflagen zu stark belastet werden. HWK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Wittke begrüßt allerdings die vorgesehene Regelung beim Mindestlohn: "Die Einhaltung von Mindestlöhnen ist ein wichtiger Beitrag für einen fairen Wettbewerb und wirkt Dumpungangeboten entgegen." 

Gewerkschaften und Umweltorganisationen hoffen darauf, dass Berlin mit dem Entwurf eine sozial-ökologische Vorreiterrolle in Sachen Beschaffungspraxis einnehmen wird.

Stimmt das Abgeordnetenhaus dem Entwurf zu, treten die Änderungen noch im Juli in Kraft.